Das „Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ ist eine schwere Straftat und mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

noch in Bearbeitung

hier drei Gutachten die nachweislich falsch waren (Dr. Salewski, Dr. Schweyer und Dr. Roßmann)

dazu meine persönliche Stellungnahme.

Das Gutachten ist nicht nur nachweislich falsch, sondern eine bodenlose Frechheit!

In meinem Fall hätte (bei Vorliegen einer schweren spezifischen Leistungseinschränkung sowie einer Summierungen von außergewöhnlichen Leistungseinschränkungen) eine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden müssen.

Es wurde keine Verweisungstätigkeit benannt und dies ist ein Verstoß gegen eine sozialrechtliche Vorgabe des BundesSozialGerichtes.

Gerade die am meisten einschränkende Gesundheitsstörung, die chronische Erschöpfung bei V.a. ME/CFS sowie eine schwere Schlafstörung, wurden völlig ignoriert.

Die Untersuchung war manipulativ so angelegt, dass Einschränkung gar nicht erkannt werden konnten; so wurde die Sensibilitätsprüfung an den Fußsohlen mit angezogenen dicken Winter-Wollsocken durchgeführt. Eine Gangprobe wurde nicht längs zum Raum oder am Flur durchgeführt sondern nur quer zum Raum wo lediglich zwei Schritte vor und wieder zurück möglich waren.

Der Hammer:

„Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nicht erfolgversprechend, da der Untersuchte keine Motivation erkennen lässt eine berufliche Tätigkeit wieder auszuüben.“ so Dr. Salewski in der Zusammenfassung auf Seite 11.

Dr. Salewski hat wohl übersehen, dass ich nicht die volle sondern lediglich die Teil-Rente beantragt habe, weil ich bis zur Altersrente weiterhin arbeiten wollte.

Die Auflistung der Fachliteratur zeigt auf, dass Dr. Salewski offensichtlich nicht auf aktuellem Wissensstand unterwegs ist.

Das Gutachten hat letztendlich einem korrekten Rentenverfahren nicht genutzt sondern erheblich geschadet; normalerweise hätte man von Dr. Salewski das Honorar zurückfordern müssen.

FA, 17.04.2025

dazu meine persönliche Stellungnahme:

Dr. Schweyer hat die Einschätzung des Erst-Gutachters Dr. Salewski übernommen, obwohl auf schwere Mängel in der Begutachtung durch Dr. Salewski hingewiesen wurde.

Im Vergleich zu Dr. Salewski (wo der Untersuchungstermin in 42 MIN abgewickelt wurde) hat sich Dr. Schweyer wenigstens Zeit genommen und sich Mühe gegeben ein umfassenden Gutachten auszuarbeiten.

Das Gutachten war allerdings mindestens so falsch wie das Gutachten von Dr. Salewski, nur etwas professioneller ausgearbeitet:

Bei der Untersuchung der Muskeleigenreflexe konnte am linken Bein keine Reflexe ausgelöst werden. (Ein bekannte Störung die auf einen Bandscheibenschaden in 1993 zurückzuführen ist)

Im Gutachten werden alle MER als seitengleich mittellebhaft auslösbar beschrieben. > Eine glatte Lüge!

Dr. Salewski hat wenigstens diese Untersuchung korrekt berichtet.

Auch Dr. Schweyer hat keine konkrete Verweisungstätigkeit genannt und damit ebenfalls gegen sozialrechtliche Vorgaben des BSG verstoßen.

Der Hammer:

Dr. Schweyer geht auf ein Persönlichkeitsstörung ein und schreibt: „Menschen mit Persönlichkeitsstörung sind für bestimmte Berufe besonders gut geeignet.“

Spätestens an diesem Punkt hätte eine konkrete Verweisungstätigkeit genannt werden müssen.

Es an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten: Ich bin nachweislich von einer schweren Persönlichkeitsstörung betroffen, die beruflich mehrfach zu schwerwiegenden Problemen, Konflikten und Verlust des Arbeitsplatzes geführt haben.

Diese Gesundheitsstörung ist gem. VersMedV mit einem Einzel-GdB von 70 bis 100 bewertet; stellt also eine außergewöhnlich schwere Beeinträchtigung dar.

Dr. Schweyer versucht diese schwere Beeinträchtigung als beruflichen Vorteil darzustellen!

Im Nachhinein habe ich erfahren, dass die DRV, die Gutachter und auch das Sozialgericht insgeheim Tätigkeiten wie den berühmten „Pförtner an der Nebenpforte“ ansetzen wenn es um leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt geht.

Gem. BSG hätte in meinem Fall eine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden müssen; dies ist aber nicht geschehen.

Es ist sogar besonders auffällig, dass die DRV, die Gutachter und auch die Richter am SG solche Verweisungstätigkeiten dem Antragsteller vorenthalten und die angedachten Verweisungsberufe verschweigen.

Gem. §43 SGB VI ist bei der Entscheidung über Erwerbsminderung die tatsächliche Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.

Damit ist die Rente wegen EM praktisch abgeschafft, weil kaum ein Antragstellern den Vollbeweis antreten kann, nicht als Pförtner an der Nebenpforte arbeiten zu können.

In meinem Fall wäre dieser Vollbeweis einwandfrei möglich gewesen, wenn man mir die Möglichkeit dazu eingeräumt hätte.

Bei schwerer chron. Erschöpfung sowie schwerster Schlafstörung, kann man keine noch so leichte berufliche Tätigkeit mehr in Vollzeit ausüben. (Es sei denn als Testperson für ein Schlaflabor.)

meine Stellungnahme:

Dr. Roßbauer ist ein ganz spezieller Fall. Ein überführter BETRÜGER!

Er hat früher als Kassenarzt praktiziert und ist aufgeflogen mit gewerbsmäßigem Betrug, wo er gegenüber Krankenkassen Leistungen abgerechnet hat, die er gar nicht erbracht hat.

Seitdem arbeitet er nur noch als Privatarzt und nutzt offensichtlich sein betrügerisches Talent nun als Gutachter.

„Wir Gutachter sind die eigentlichen Richter“ hat er mir in seiner Überheblichkeit erzählt.

Im Gutachten hat er mir zweimal eine Manipulation in Form von muskulärem Gegenspannen unterstellt. Das weise ich entschieden von mir.

Das liegt daran, dass ich immer sehr angespannt bin und mich auch bei Aufforderung nicht wirklich entspannen kann.

Weiter hatte ich am Untersuchungstag ein extrem schmerzhaftes LWS-Syndrom und so war jede Bewegung mit Schmerzen und entsprechender Angst vor dem Schmerz verbunden.

Bei der Begutachtung von Dr. Roßbauer ging es um die Feststellung des GdB gem. der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV).

Dr. Roßbauer bestätigt sogar, dass die VersMedV wie ein Gesetz ist und die sozialrechtlich Vorgabe für die Begutachtung ist.

Mir fehlen an der linken Hand die Finger II, III und IV und hier ist in der VersMedV klipp und klar ein Einzel-GdB von 40 festgeschrieben.

Dr. Roßbauer führt dazu aus, dass der GdB von 40 im oberen Bereich des Ermessensspielraumes festgelegt wurde.

Wie kann er von Ermessensspielraum schreiben, wenn es bezgl. der invaliden Hand gar keinen Ermessensspielraum gibt?

Den Wirbelsäulenschaden hat er mit einem GdB von 20 völlig zu niedrig angesetzt.

In meinem Fall sind alle drei Wirbelsäulenabschnitte (LWS schwer, BWS mittelgradig, HWS mittelgradig) soweit geschädigt, dass ich sogar meinen Erstberuf als Radio- und Fernsehtechniker wegen dem Heben und Tragen schwerer Geräte aufgeben musste.

Die VersMedV hat hier einen GdB von 30-40, bei Berufsunfähigkeit sogar 50-70 vorgesehen.

Dr. Roßbauer hat den GdB hier mit lediglich 20 beurteilt!

Das Gutachten von Dr. Roßbauer war nachweisbar falsch und war damit für die sozialrechtliche Beurteilung völlig wertlos.

FA, 17.04.2025

Ich habe diese drei Gutachter wegen Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses angezeigt.

Das Ermittlungsverfahren stellte fest, dass in allen drei Fällen tatsächlich ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt wurde.

Die Staatsanwaltschaft München hat die drei Herren straffrei davonkommen lassen mit der Begründung, dass ich angeblich nicht beweisen konnte, dass die Gutachter wider besseres Wissen vorsätzlich ein unrichtiges Gutachten erstellt haben.

Da fällt einem als einfacher Bürger nichts mehr ein.

Die Gutachter wissen angeblich nicht, dass Sie sich mit einem unrichtigen Gutachten strafbar machen.

Wer´s glaubt wird selig!

Ich glaube nun an gar nichts mehr; auch nicht mehr an die Rechtsstaatlichkeit der BRD!

Langsam habe ich selbst gute Lust die AFD zu wählen!

FA, 29.04.2025