Es wurden zwischenzeitlich drei Anzeigen gegen das ZBFS/ Versorgungsamt eingebracht:

a) eine allgemeine Anzeige wo es um ein gefälliges bis korruptes Zusammenspiel zwischen dem Versorgungsamt und gefälligen Parteigutachtern geht.

b) zwei konkrete Anzeigen zu schweren Verletzungen der Persönlichkeitsrechte (u. a. Verweigerung von zustehenden Nachteilsausgleichen gem. Schwerbehindertenrecht).

Die Anzeigen sind Teil meines Kampfes gegen die Korruption

und dieser Problem- und Lösungsprozess steht unter Beobachtung von zuständigen Bundesbehörden sowie der Presse.

Das ZBFS muss auf jeden Fall drei Untersuchungen durchführen und jeweils einen Untersuchungsbericht abgeben.

Auf die gesetzliche Vorgaben des BMI zur Korruptions-Prävention und Aufklärung habe ich unmissverständlich hingewiesen.

FA, 27.12.2024

Zwischenzeitlich hat auch das ZBFS das Ermittlungsverfahren die Untersuchungen bzgl. V.a. Korruption abgeschlossen.

Wie die DRV SÜD als auch die AOK Bayern kann auch die ZBFS angeblich keinen Verdacht auf Korruption bzw. Verstoß gegen COMPLIANCE-Bestimmungen erkennen.

Damit hat sich mein weiterer Verdacht zu 100% bestätigt:

Die Korruptions-Prävention ist völlig disfunktional und genauso organisiert, dass Verdachtsfälle nicht aufgeklärt sondern wirksam vertuscht werden.

Die drei Antwortschreiben sind somit ein wichtiges Nachweisdokument für die weitere auch strafrechtlich relevante Ermittlungen.

Die Antwortschreiben gehen zunächst an die Staatsanwaltschaft. wo ich meine bereits laufende Anzeige wegen Korruption auch auf die Korruptions-Prävention ausgeweitet habe.

FA, 14.04.2025