Ja, richtig gelesen. KORRUPTION!
Die BRD hat ein ernsthaftes Problem mit Rechtsbeugung und struktureller Korruption im Sozialversicherungswesen.
Und ich kann auch darlegen, wie sich die Korruption in der Praxis darstellt:
Ganz einfach:
Normalfall 1: Antrag auf Leistungen
Berechtigte Anträge (auf Leistungen) werden von einem Sachbearbeiter abgelehnt, weil angeblich die Kriterien nicht erfüllt seien.
Der Antragsteller wird genötigt den Rechtsweg zu beschreiten.
Normalfall 2: Widerspruch
Nach Widerspruch wird ein (gefälliger Partei-) Gutachter beauftragt und dieser erstellt üblicherweise ein negatives Gutachten. Die Widerspruchsstelle verweist auf das Gutachten und lehnt den Widerspruch ab.
Normalfall 3: Klage
Sollte der Bürger tatsächlich eine Klage am Sozialgericht einreichen, beauftragt das Sozialgericht einen weiteren Gutachter. Der 2. Gutachter lehnt sich in der Regel an den (parteiischen) Erstgutachter an. Das Gericht weist die Klage zurück.
Hinweis 1: Alle sozialmedizinischen Begutachtungen finden in der Regel unter Ausschluss von Begleitpersonen (sprich Zeugen) statt. Der Bürger hat praktisch keine Chance Fehler in der Begutachtung nachzuweisen.
Hinweis 2: Es gibt aufgrund des Selbstverwaltungsprinzips keine funktionierende Kontrolle des Systems; daher ist einer missbräuchlichen Anwendung des SGB Tür und Tor geöffnet.
Hinweis 3: Das Ausstellen eines unrichtigen Gutachtens ist gem. StGB §278 eigentlich eine Straftat und ist mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bewährt. Mir ist allerdings kein einziger Fall bekannt, wo ein Gutachter wegen dieser Straftat angeklagt und verurteilt worden wäre.
Es ist in der Praxis so gut wie unmöglich einem Falschgutachter ein bewusstes strafrechtlich relevantes Handeln nachzuweisen.
Die Gutachter haben also völlige Narrenfreiheit und nutzen diesen „Immunitätsstatus“ skrupellos aus .
FA, 21.07.2024