(Entwurf)

Auditbericht: Korruptions-Prävention

Aufgrund der Erfahrungen mit verschiedenen SV-Trägern ergab sich der Verdacht, dass auch die Korruptions-Prävention nicht funktioniert.

Dies hat sich nun zu 100% bestätigt.

Ich habe bei den zuständigen Stellen der AOK Bayern, der DRV Süd und ZBFS/Versorgungsamt jeweils zwei Verdachtsfälle auf Korruption gemeldet und entsprechende Nachweise zu gesetzwidriger Anwendung des SGB eingebracht.

Wie zu erwarten war, haben alle drei Organisationen nun schriftlich mitgeteilt, dass keine gesetzwidrigen Vorgänge festzustellen seien

Feststellung:

Die Korruptions-Prävention im SV-Wesen ist gem. dem Selbstverwaltungs-Prinzip organisiert.

Dies hat zur Folge, dass die für die Korruptions-Prävention erforderliche Unabhängigkeit sicher nicht gegeben ist.

Die Korruptions-Präventions-Beauftragten sind offensichtlich befangen, gaben teilweise die Sache an übergeordnete Stellen ab und versuchen die in Verdacht geratene Organisation mit juristischen Tricks zu entlasten.

Wer sich intensiver mit Korruption beschäftigt, weiß dass es insbesondere in staatlichen Verwaltungen auch um INTEGRITÄT geht, also 100% gesetzeskonforme Anwendung des SGB.

In meinem Falle lässt sich nachweisen, dass bei den SV-Trägern AOK Bayern, DRV Süd sowie das ZBFS/Versorgungsamt diese INTEGRITÄT nicht gegeben ist und eine gesetzwidrige Anwendung des SGB an der Tagesordnung ist.

Das ganze kann nicht ohne Folgen bleiben.

Ich werde die Innenministerien der Länder und des Bundes darüber informieren.

Weiter werde ich ein Ermittlungsverfahren auf Bundesebene und möglicherweise sogar auf EU-Ebene auf den weg bringen!

FA, 14.04.2025

Interessante Ergänzung:

Ich habe in einem Telefonat mit einer Korruptions-Präventions-Beauftragten die einfache Frage gestellt:

„Ist es normal, dass ein Bürger in 7 Jahren insgesamt 17 Mal mit einer sozialmedizinischen Begutachtung konfrontiert wird?“

Es kam zunächst keine Antwort und ich hackte nach:

„Finden Sie das normal oder nicht, JA oder NEIN?“

Die Dame wollte mir diese einfache Frage nicht beantworten. Das sagt Einiges aus.

Eigentlich dachte ich, wir hätten Meinungsfreiheit.

Wenn eine Korruptions-Präventions-Beauftragte nicht Mal den Mut aufbringt diese Frage zu beantworten, dann weiß man wie es um die Unabhängigkeit dieser wichtigen Stelle bestellt ist!

Die SV-Träger agieren nicht nur betrügerisch und korrupt sondern sind auch noch zu feige um offensichtliche Missstände einzugestehen.

17 sozialmedizinische Begutachtungen sind alles andere als normal sondern völlig unzumutbar!

Ich verweise auf den Beschluss des Bundesverfassungsgericht bzgl. Transgendergesetz hin, wo das BVG das TSG als nicht verfassungskonform eingestuft hat, weil zwei unabhängige Begutachtungen zur Feststellung der medizinischen Sachlage für betroffene Bürger nicht zumutbar sind.

Einen von Erwerbsminderung und Behinderung betroffenen Bürger kann man 17 !!!!!!!!!!!!!!!!! Begutachtungen zumuten.

Ich werde mit dem VDK Kontakt aufnehmen und eine entsprechende Musterklage beim Bundesverfassungsgericht vorschlagen.

FA, 26.04.2025