40 Jahre Unrechtserfahrung mit Versorgungsamt

Der für BEHINDERTE Bürger vorgesehene NACHTEILSAUSGLEICH gem. SGB kommt in Bayern nicht zustande, weil das Versorgungsamt nicht bereit ist die VersMedV (Versorgungsmedizin-VO) korrekt anzuwenden.

Der GdB (Grad der Behinderung) wird so niedrig angesetzt, dass nicht Mal 50% der gesetzlich vorgesehenen Leistungen zustande kommen.

Ohne Widerspruch und Klage wird nicht Mal ein Drittel der zustehenden Leistungen gewährt!

Im Fall FA wurden von 1983 bis 2024 insgesamt 13 Bescheide bzgl. GdB ausgestellt, wobei kein einziger Bescheid der VersMedV entsprochen hat.

Es sind also 100% aller ausgestellten Bescheide nachweisbar falsch!

Hierzu eine entsprechende Grafik:

Hier ein Link für die PDF-Datei

Im Fall FA ist durch gesetzwidriges Handeln des Versorgungsamtes ein Steuerfreibetrag von über 12.000 € verlorengegangen.

Auf der anderen Seite wurden 5 x 3.000 € = 15.000 € für falsch negative Gutachten ausgegeben um dieses Unrecht zu stützen.

Der Freistaat Bayern will es sich nicht leisten die gesetzlich vorgesehenen Steuer-Freibeträge wegen Behinderung zu gewähren.

Bayern kann es sich aber leisten für jeden Streitfall rd. 3.000 EURO für zweifelhafte Begutachtungen auszugeben.

Im letzten Rechtsstreit mit dem Versorgungsamt wurden sogar zwei Gutachten (Kosten ca. 6.000 EURO) beauftragt.

Einer dieser Gutachter (Dr. Martin R.), ein früherer Kassenarzt ist mit gewerblichen Betrug gegenüber den Krankenkassen aufgeflogen.

Jetzt arbeitet dieser Betrüger nur noch als Privatarzt und nutzt sein kriminelles Talent als zweifelhafter Gutachter und beschreibt seinen Berufsstand folgendermaßen:

„Wir Gutachter sind die eigentlichen Richter!“.

Diese anmaßende Aussage ist sogar zutreffend und bringt das Versagen der zuständigen Behörden auf den Punkt!

FA, 03.03.2025