offensichtlich bestehen Zweifel an meinen Hinweisen bzgl. Rechtsbeugung und Korruption im Sozial-Versicherungs-Wesen.

Ich kann der Presse versichern, ich kann Alles was ich an schweren Vorwürfen hier veröffentliche durch entsprechende Nachweise belegen!

Unabhängig davon würde ich der Presse gerne vorschlagen,

mal selbst zu recherchieren, ob die Korruptions-PRÄVENTION auf Bundes- oder Landesebene funktioniert oder nicht.

Dabei werden Sie sehr schnell feststellen, dass die Korruptions-PRÄVENTION im Freistaat Bayern aufgrund der speziellen Organisations-Struktur mangels nötiger Unabhängigkeit gar nicht erfüllen kann.

Hinweis:

Der Präsident des ZBFS ist gleichzeitig der Chef der beiden Korruptions-Beauftragten des Versorgungsamtes.

Sollte es allerdings staatliches Ziel der Regierung von Bayern sein, Korruptionsfälle gar nicht aufkommen zu lassen, dann ist der Freistaat Bayern bundesweit bestens aufgestellt.

Jeder Verdacht wird quasi unter den SCHWARZEN FILZ-Teppich gekehrt und somit ist Bayern bundesweit wohl auch führend in der Korruptions-Bekämpfung!

Ich stelle hier schon Mal ein geaignetes Pressefoto ein:

Mein sozialrechtlicher SUPER-GAU!

sdr

Früher oder später wird dieses Bild und hoffentlich auch ein guter Bericht über die unerträglichen katastrophalen Missstände im SV-Wesen in einer deutschen Zeitung erscheinen.

Noch gehe ich davon aus, dass die PRESSEFREIHEIT und die sog. 4. GEWALT in unserer DEMOKRATIE noch einigermaßen funktioniert.

Eine auffällige Zurückhaltung bzgl. dem Thema KORRUPTION seitens der Presse belastet dieses Restvertrauen in die Demokratie der BRD.

„KORRUPTION ist kein KAVALIERSDELIKT sondern eine SCHWERE STRAFTAT!“

So steht es auf der Website des BMI zu lesen.

Wenn die Zeilen des Bundesministeriums für Innere Sicherheit ernst zu nehmen sind, dann sitzen einige SCHWERVERBRECHER auf den Chefsesseln so mancher bayerischen INSTITUTION.

Hinweis:

Ich kann nachweisen, dass das ZBFS seit Jahrzehnten nicht bereit ist die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV) korrekt anzuwenden, damit kommt im Freistaat Bayern der NACHTEILSAUSGLEICH für BEHINDERTE und SCHWERBEHINDERTE nicht so zustande wie dies vom BUND gesetzlich vorgegeben ist.

Das wäre so als hätte der BUND 300 EURO Kindergeld beschlossen und der Freistaat Bayern würde nur 100 oder 150 EURO ausbezahlen.

Beim Kindergeld völlig undenkbar.

Beim Nachteilsausgleich für Behinderte wird dies seit Jahrzehnten genau so praktiziert!

FA, 15.01.2025