Das wäre eine zutreffende Umschreibung des SGB.

Das SGB hat eine Gesetzeslücke die skrupellos ausgenützt wird:

Bei jeder X-beliebigen Versicherung in der freien Wirtschaft gibt es zwei Betrugsarten:

  1. Der Versicherungsnehmer versucht die Versicherungsgesellschaft zu bescheissen.
  2. Die Versicherungsgesellschaft verweigert sich der Leistungspflicht.

Nicht so in der gesetzlichen Sozialversicherung:

Wenn ein Bürger Versicherungsnehmer versucht sich Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung zu erschleichen, dann ist dies selbstverständlich Sozialversicherungs-Betrug.

Wie ist es umgekehrt?

Wenn eine Sozialversicherungsgesellschaft (AV, KV, RV, UV) sich im Leistungsfall weigert dem Bürger zustehende Leistungen zu gewähren, dann stellt dies keine gesetzwidrige oder strafbare Handlung dar,

weil diese Art des Betruges im dt. Recht gar nicht vorgesehen ist!

Der Versicherte hat ja die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten und kann notfalls am Sozialgericht klagen.

Wenn er dies nicht tut, muss er eben auf Leistungen verzichten.

Das nennt man in der BRD Rechtsstaatlichkeit.

Der Tatbestand Versicherungsbetrug durch die Versicherungsgesellschaft ist im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung gar nicht vor gesehen.

Das liegt daran, dass man den staatlichen Behörden das Vertrauen geschenkt hat, immer nach Recht und Gesetz zu entscheiden.

Was passiert, wenn man einem System das Vertrauen schenkt ohne das System zu kontrollieren ist hinreichend bekannt.

Das SV-System mit dem Selbstverwaltungs-Prinzip hat sich zu einem durch und durch korrupten System entwickelt; welches die Existenz der betroffenen Bürger gefährdet und gleichzeitig den Staat schädigt, der für die vielen SG-Fälle aufkommen muss.

Der volkswirtschaftliche Schaden bewegt sich Dimensionen, die den gesamten Staatshaushalt der BRD überfordern.

Die AMPEL-Regierung ist letztendlich an den ausufernden Kosten des Sozial- und Gesundheitswesens gescheitert.

(Wie Christian LINDNER zutreffend diagnostiziert hat, hat die BRD kein Einnahmenproblem sondern ein Ausgaben-Problem.)

Die wahren Sozialversicherungs-Betrüger sind gefällige (Partei-) Gutachter und ihre Auftraggeber die SV-Träger!

Es wird Zeit die Gesetzeslücke „Sozialversicherungsbetrug durch SV-Träger“ zu schließen.

Oder endlich ein ganzheitliches Fallmanagement einzuführen wie es seit vielen Jahren diskutiert wird.

Am besten wäre natürlich beides.

FA, 29.04.2025