Wenn man die vielen Fälle von gesetzwidrigen Vorgängen seitens der SV-Träger den aufgedeckten Fällen von struktureller Korruption gegenüberstellt,
dann kann man von (fast) PERFEKTEN VERBRECHEN sprechen.
Das Problem ist die mangelnde TRANSPARENZ bei den Begutachtungen; weil Begleitpersonen (sprich Zeugen) bei einer Begutachtung üblicherweise ausgeschlossen werden.
Das Ausstellen eines unrichtigen Gutachtens ist gem. §278 StGB eine schwere Straftat!
Das Missverhältnis zwischen strafrechtlich relevanten Vorgängen und der Aufklärung liegt in diesem Bereich bei einer Größenordnung von geschätzt mindestens 10.000 zu 1.
Ich konnte in drei Fällen tatsächlich nachweisen, dass ein unrichtiges Gutachten ausgestellt wurde; dennoch wurden die drei Falsch-Gutachter von der Staatsanwaltschaft München vollständig entlastet!
Also ein (fast) perfektes Verbrechen.
Was den einzelnen Vorgang anbelangt, kann kaum ein korruptes Verhalten nachgewiesen werden.
Wenn man sich aber die ganze Kette von rechtbeugerischen Vorgängen seitens der SV-Träger und Gutachter anschaut, kommt die strukturelle Korruption dennoch mehr als deutlich zum Vorschein:
Korruptionskette:
- Nötigung auf den Rechtsweg (durch Ablehnung eines berechtigten Leistungsantrages)
- Bei Widerspruch wird eine 3. Stelle, ein angeblich unabhängiger Gutachter eingeschaltet
- Die Gutachter stellen üblicherweise ein gefälliges negatives Gutachten aus.
- Der Widerspruch wird abgelehnt
- Der Antragsteller wird ein zweites Mal genötigt, den Klageweg zu gehen.
- Im Klageverfahren wird ein zweiter Gutachter beauftragt.
- Dieser lehnt sich üblicherweise an den Erstgutachter an und erstellt ein zweites negatives Gutachten.
- Das Sozialgericht wäscht sich in Unschuld und die Klage wird abgewiesen.
- Der Antragsteller wir ein letztes Mal genötigt den Rechtsweg zu gehen und kann Berufung einlegen.
- Je nachdem ob man einen guten Anwalt hat, hat man am Berufungsverfahren gute Chancen einen Leistungsanspruch geltend zu machen.
- Das Verfahren zieht sich mehrere Jahre in die Länge.
- Die Verfahren werden meist mit einem sehr einseitigen Vergleich abgeschlossen.
- Durch die Verfahrensverschleppung kann sich der SV-Träger oft um mehrere Jahre (!) der Leistungspflicht entziehen.
Dies ist die KORRUPTION-Kette, welche ich mit Ausnahmen der BA auf allen SV-Schienen (KV, RV und Versorgungsamt) persönlich erlebt habe und über andere Fälle immer wieder beobachten konnte.

Es ist eine absolute Schweinerei was sich die SV-Träger in Bayern leisten!
Was eine KORRUPTIONS-PRÄVENTION anbelangt, ist diese gem. dem Selbstverwaltungs-Prinzip so organisiert, dass Verdachtsfälle sicher nicht aufgedeckt sondern erfolgreich vertuscht werden.
Das nennt sich Rechtsstaatlichkeit in der BRD.
PFUI TEUFEL, kann ich da nur sagen!
FA, 29.03.2025