An die Innenministerien der Bundesländer und des Bundes
Korruptionsprävention in staatlichen Institutionen – dringender Reformbedarf und strukturelle Neuausrichtung
Sehr geehrte Damen und Herren,
als ausgebildeter Qualitätsmanager und Auditor sehe ich mich verpflichtet, auf schwerwiegende strukturelle Mängel in der Ausgestaltung der Korruptionsprävention in Deutschland hinzuweisen. Insbesondere im Bereich des Sozialversicherungswesens zeigt sich eine besorgniserregende Diskrepanz zwischen gesetzlichen Anforderungen und gelebter Praxis.
1. Fehlende Unabhängigkeit der Beauftragten für Korruptionsprävention
Seit der „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ vom 30. Juli 2004 wurden in allen staatlichen Institutionen und Sozialversicherungsträgern Stabsstellen als Beauftragte für Korruptionsprävention eingerichtet. Diese sind Teil der Organisationseinheiten , deren INTEGRITÄT sie unabhängig überwachen sollen. Das führt zu einem inhärenten Interessenskonflikt und völliger Wirkungslosigkeit dieser Strukturen.
2. Integrität als neuer Maßstab?
In neueren Regelungen wird zunehmend auf „Integrität“ als Leitwert für staatliches Handeln abgestellt. Jede absichtliche, gesetzwidrige Anwendung von Gesetzen – etwa des SGB – ist ein direkter Verstoß gegen die Integrität des Verwaltungshandelns. Dennoch existieren bislang keine wirksamen Mechanismen, die diese Vorgänge systematisch erfassen, aufklären oder sanktionieren. Die Folge ist ein Klima der Straflosigkeit, das das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv untergräbt.
3. Totalversagen aus Sicht eines Auditors
Aus Sicht von Qualitätsmanagement lässt sich das bestehende System als strukturelles Totalversagen bezeichnen. Weder die Unabhängigkeit der Kontrollinstanzen noch die Wirksamkeit der Präventionskonzepte genügen modernen Anforderungen. Die bestehenden Strukturen erinnern an Behördenorganisation des 20. Jahrhunderts und werden den heutigen Anforderungen nicht ansatzweise gerecht.
4. Politische Verantwortung und Reformimpuls
Die CDU/CSU hat angekündigt, die Vielzahl an Beauftragten-Stellen zu hinterfragen. Ich möchte diesen Impuls ausdrücklich aufgreifen und Sie auffordern, die Wirksamkeit der Stellen für Korruptionsprävention in Ihrer Zuständigkeit einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Wenn die BRD ihr international hohes Ansehen aufrechterhalten will, dann wäre es aller höchste Zeit im eigenen Haus die notwendige INTEGRITÄT sicherzustellen.
5. Demokratie und Korruption sind unvereinbar
Hierzu darf es keine zwei Meinungen geben: Korruption zerstört das Fundament der Demokratie. Die Missstände und damit verbundenen Belastungen für betroffene Bürger sind so tiefgreifend, dass sich daraus bereits psychische Erkrankungen (z. B. PTED) mit erheblicher gesellschaftlicher Tragweite entwickeln. Der Staat hat nicht nur eine politische, sondern auch eine ethische Verantwortung, diesem Vertrauensverlust mit struktureller Konsequenz zu begegnen.
6. Mein Anliegen
Ich bitte Sie eindringlich, das Thema Korruptionsprävention grundlegend neu zu denken:
Jeder Bürger muss sich jederzeit auf Recht und Gesetz sowie auf die INTEGRITÄT von staatlichen Institutionen verlassen können; nur dann kann von einer funktionierenden DEMOKRATIE gesprochen werden.
Die DEMOKRATIE der BRD steckt in der schwersten Vertrauenskrise seit ihrem Bestehen und dieser desaströste Zustand muss dringend korrigiert werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für Gespräche oder Anhörungen jederzeit zur Verfügung.
FA, 25.04.2025