Zur Korruptions-Prävention kann vorweg schon mal festgestellt werden, dass diese in der BRD gar nicht funktionieren kann, weil die zuständigen Stellen nicht die dafür notwendige Unabhängigkeit haben.
So ist z.B. der Präsident des ZBFS/Versorgungsamtes gleichzeitig der Chef der beiden Korruptions-Präventions-Beauftragten.
Dadurch ist sichergestellt, dass jeder Verdacht auf Korruption bereits im Keim erstickt wird!
FA, 01.03.2025
Datum: 23.04.2025
An die Korruptions-Präventions-Beauftragten der AOK Bayern, der DRV Süd und dem ZBFS/Versorgungsamt
Betreff: Offener Brief – Systematische Missstände und strukturelle Korruption im SV-Wesen
Sehr geehrte Korruptions-Präventions-Beauftragte,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie über schwerwiegende strukturelle Unregelmäßigkeiten im Sozialversicherungssystem (SV-Wesen) in Bayern in Kenntnis setzen, die sich aus meinen langjährigen persönlichen Erfahrungen ergeben haben.
In sieben Jahren wurde ich insgesamt 17 Mal mit sozialmedizinischen Begutachtungen konfrontiert – eine Anzahl, die ich als inakzeptabel und als belastenden Eingriff in meine Rechte als Bürger empfinde. Trotz mehrfach dokumentierter medizinischer Befunde und – im Falle unterschiedlicher Verdachtsdiagnosen – deren zwischenzeitlicher Bestätigung, erfolgte eine wiederholte Begutachtung. Es ist offensichtlich, dass die durchgeführten Verfahren systematisch darauf ausgerichtet sind, negative Gutachten zu erzeugen, um dadurch Leistungsansprüche zu unterminieren.
In einem kürzlichen Telefonat stellte ich die einfache, aber drängende Frage: „Finden Sie es normal, dass ein Bürger innerhalb von sieben Jahren 17 sozialmedizinischen Begutachtungen unterzogen wird?“ Leider konnte mir hier keine klare, inhaltlich befriedigende Antwort gegeben werden – vielmehr wich man der Frage mehrfach aus. Dieses feige Verhalten verdeutlicht, dass die derzeitigen Systeme zur Korruptionsprävention, die sich – wie auf den Webseiten des Innenministeriums – zur Wahrung der staatlichen Integrität berufen, nicht ausreichend gegen strukturelle, systematische Korruption wirken.
Das bestehende Rechtsverständnis scheint hierbei ausschließlich Korruption im Sinne direkter Bestechung und Zahlungen (Schmiergelder) zu erfassen. Dabei bleibt außer Acht, dass strukturelle Korruption auch durch indirekte Einflussnahmen und das systematische Wiederholen unnötiger Begutachtungen realisiert werden kann – ein Umstand, der nicht nur das Vertrauen in die Verwaltung, sondern auch in den Rechtsstaat und die demokratische Ordnung nachhaltig untergräbt.
Vor diesem Hintergrund fordere ich:
- Eine unabhängige und transparente Überprüfung der Begutachtungsverfahren im SV-Wesen, um festzustellen, ob und inwiefern systematische Fehler oder unlautere Praktiken vorliegen.
- Eine offene schriftliche Stellungnahme, wie es dazu kommen kann, dass ein Bürger innerhalb von sieben Jahren 17 sozialmedizinischen Begutachtungen ausgesetzt wird und welche Maßnahmen geplant sind, um einer möglichen strukturellen Korruption entgegenzuwirken.
- Die kritische Überprüfung und, falls notwendig, Reform der derzeitigen Methoden der Korruptionsprävention, damit der dem Grundgesetz zugrunde liegende Gedanken der Integrität in staatlichen Institutionen auch tatsächlich gewährleistet wird.
Mit diesem Schreiben verfolge ich den Anspruch, durch sachliche Kritik zu einer Verbesserung der staatlichen Prozesse beizutragen und den offenen Diskurs zu fördern. Ich sehe es als meine staatsbürgerliche Pflicht, auf Missstände hinzuweisen, die – wenn sie nicht behoben werden – langfristig das Fundament unserer Demokratie gefährden können. Dieser Brief wird auch auf meiner Website veröffentlicht, um Transparenz zu schaffen und weitere Betroffene und Bürger in den Dialog einzubinden.
Ich erwarte Ihre schriftliche Stellungnahme und bin gerne bereit, für ein weiterführendes Gespräch und den Austausch von Lösungsansätzen zur Verfügung zu stehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Franz Aigner