Unrechtspraxis seitens der Krankenversicherung AOK Bayern

Beginn folgenschwerer Fehlentscheidungen ab 09/2016:

Ich erlitt in 09/2016 ein schweres Burnout bei Verdacht auf chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) und es bestand gem. ärztl. Befunde die Notwendigkeit für eine stationäre medizinische Behandlung zwecks Diagnostik und medizinischer Behandlung.

Verweigerungshaltung der Krankenversicherung und Rechtsbeugung in Kooperation mit MDK

Fachbereichsleiter Dieter M. der AOK hat Anfang 2017 mündlich und schriftlich erklärt: „Die AOK müsse bei Entscheidungen über Krankengeld zwingend immer den MDK einschalten“.

Im Gespräch mit Geschäftsstellenleiter Alois S. hat sich herausgestellt: es handelte sich um eine interne Vorgabe der Direktion der AOK!

Diese interne Vorgabe dient offensichtlich nur dem Zweck, sich mit Hilfe des MDK einen sozialrechtlichen Vorteil zu verschaffen um sich der Leistungspflicht entziehen zu können.

Welche Willkür dabei sowohl von der AOK als auch dem MDK an den Tag gelegt wird, zeigen folgende Tatsachen:

Meine behandelnden Ärzte haben in 12/2016 die Notwendigkeit für eine stationäre medizinische Behandlung bescheinigt.

Die AOK hat die Kostenübernahme für eine stationäre medizinische Behandlung verweigert und ein Gutachten beim MDK angefordert.

Der MDK hat per Gutachten vom 02.02.2017 festgestellt, eine stationäre Behandlung sei nicht notwendig, ambulante Maßnahmen würden genügen.

Drei Wochen später hat der MDK über ein zweites Gutachten vom 24.02.2017 festgestellt, meine Arbeits- und Erwerbsfähigkeit sei erheblich gefährdet und in absehbarer Zeit nicht wieder herstellbar. Die Voraussetzungen gem. §51 SGB V, die Notwendigkeit zu Leistungen zur Rehabilitation seien erfüllt.

Per Schreiben vom 01.03.2017 hat der Fachbereichsleiter der AOK Dieter M. mitgeteilt, meine Arbeits- und Erwerbsfähigkeit sei erheblich gefährdet und hat mich aufgefordert eine REHA bei der DRV zu beantragen.

Es ging offensichtlich nur darum, mich als „SCHWARZER PETER“ an die DRV abzuschieben zu können.

Die DRV hat meinen REHA-Antrag wiederum nicht angenommen, weil ich einen Antrag auf Teil-Rente wegen EM gestellt habe. Die DRV wollte mich dazu nötigen, dass ich den Antrag auf Teil-Rente wegen EM zurückziehe.

Dazu stellt sich die Frage: Muss ich denn für eine Teilzeit-Beschäftigung nicht arbeits- und erwerbsfähig sein? Ein völliger Irrsinn!

Die notwendige stationäre Behandlung kam wegen der gegenseitigen Blockaden in 2017 nicht zustande.

Am 05.04.2017 hat mich die AOK Dieter M. erneut angeschrieben und mitgeteilt, der MDK hätte per Gutachten festgestellt meine AU könne zum 24.04.2017 beendet werden und hat mit diesem Datum die Zahlung von Krankengeld eingestellt.

Mehr Willkür in sozialrechtlichen Entscheidungen ist wohl kaum möglich!

Für eine ab 09/2016 notwendige stationäre medizinische Behandlung über die AOK wurde die Kostenübernahme bis 12/2019 verweigert.

Beweismittel:

Gutachten MDK vom 02.02.2017

Ergebnis: Voraussetzungen für stationäre Behandlung nicht erfüllt.

Gutachten MDK vom 24.02.2017

Ergebnis: Vorrausetzungen für REHA (=stationäre Behandlung) erfüllt

E-Mail AOK vom 09.03.2016

Schreiben der AOK vom 01.03.2017

„Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert > Aufforderung zur REHA…“

Schreiben der AOK vom 05.04.2017

„Beendigung der Arbeitsunfähigkeit zum 24.04.2017 möglich > Einstellung Krankengeld.“