Der Präsident des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist zugleich verantwortlich für die interne Korruptionsprävention – ein struktureller Zielkonflikt?

Wer ist Präsident Dr. Norbert Franz Kollmer?

Dr. Norbert Franz Kollmer, geboren am 23. Mai 1964 in Bogen (Niederbayern), ist Jurist und seit 2011 Präsident des ZBFS. Zuvor war er ab 2007 Vizepräsident und arbeitete davor in der Bayerischen Staatskanzlei. Er ist Mitglied der Christlich-Sozialen Union (CSU) und bekleidet dort Funktionen.

Das ZBFS ist eine zentrale Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Sozialministeriums. Es übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Schwerbehindertenrecht: Feststellung von Behinderungen und Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
  • Elterngeld und Kindergeld
  • Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
  • Koordination familienpolitischer Maßnahmen in Bayern

Das ZBFS arbeitet eng mit anderen Behörden und Organisationen zusammen, um soziale Leistungen umzusetzen und die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Kritik: Verantwortung und strukturelle Interessenkonflikte

Als Präsident des ZBFS trägt Dr. Kollmer auch die Verantwortung für die interne Korruptionsprävention – und damit für die Kontrolle derjenigen Strukturen, die er selbst führt. Diese Konstellation wirft Fragen auf:

  • Wer kontrolliert die Kontrolleure?
  • Wie unabhängig ist die Korruptionsprävention, wenn sie direkt dem Behördenleiter unterstellt ist?
  • Wie transparent ist die Umsetzung der VersMedV und des Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderung?

Recherchierte Missstände

Nach Auswertung zahlreicher Fälle und Dokumente ergibt sich ein besorgniserregendes Bild:

  • Die Umsetzung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) erfolgt in Bayern offenbar nicht im Umfang der bundesgesetzlichen Vorgaben.
  • In meinem Fall waren ausnahmslos alle Bescheide zum Grad der Behinderung (GdB) nachweislich falsch.
  • Der gesetzlich vorgesehene Nachteilsausgleich wird nur teilweise gewährt.
  • Betroffene Bürger werden genötigt den Rechtsweg zu gehen, um die zustehenden Leistungen zu erstreiten.
  • Die interne Korruptionsprävention ist völlig dysfunktional und mangels Unabhängigkeit nicht geeignete strukturelle Fehlentwicklungen wirksam aufdecken.
  • Klartext: Verdachtsfälle werden wirksam vertuscht.

Ein Vergleich macht die Problematik deutlich: Wenn der Gesetzgeber 300 € Kindergeld vorsieht, aber die Behörde nur 100–150 € auszahlt, liegt ein klarer Verstoß gegen die gesetzliche Vorgabe vor.

Politische Bewertung

Die CSU wirbt im Wahlkampf mit sozialpolitischen Leistungen wie der Mütterrente. Doch wenn es um die Rechte von behinderten Menschen geht, werden hier die Rechte der betroffenen Bürger mit Füßen getreten!

Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu den Grundwerten christlich-sozialer Politik. Der frühere Ministerpräsident Franz Josef Strauß würde sich angesichts dieses Gesinnungswandels vermutlich „im Grabe umdrehen“.

Fazit: Die Verantwortung für die Umsetzung sozialer Rechte darf nicht in einem intransparenten System liegen, das sich selbst kontrolliert. Es braucht unabhängige Prüfmechanismen, transparente Verfahren und eine politische Debatte über die strukturelle Integrität des Sozialverwaltungssystems in Bayern.

FA, 24.02.2024